§ 295a BAO schafft einen Titel zur Rechtskraftdurchbrechung, falls „ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat“. Beiser untersucht die Steuerschuldentstehung nach § 4 BAO und die materielle Rückwirkung von Ereignissen mit Wirkung für die Vergangenheit.