Mit Schlussantrag vom 07.07.2005, Rs C-411/03 , hat Generalanwalt Tizzano zur gesellschaftsrechtlichen Zulässigkeit grenzüberschreitender Verschmelzungen Stellung bezogen (am Prüfstand stand das dt Umwandlungsgesetz). Der Autor setzt sich mit den Ausführungen des Generalanwalts auseinander.