Der UFS Wien hat mit Beschluss vom 28. 6. 2004 dem EuGH in der Rs AB zwei Fragen zu den Steuervorschriften des EG-Vorrechteprotokolls vorgelegt. Der EuGH ist in seinem Urteil vom 8. 9. 2005 der Sichtweise einer bindenden autonomen Statusbeurteilung durch die Gemeinschaftsorgane und damit der Ansicht des UFS gefolgt.