Die genannte VO (BGBl III 2005/92) erlaubt dem Vergütungsschuldner eine unmittelbare Anwendung der DBA und somit eine direkte Entlastung von einer inländischen Abzugsbesteuerung für Einkünfte von im Ausland ansässigen Personen.
Die genannte VO (BGBl III 2005/92) erlaubt dem Vergütungsschuldner eine unmittelbare Anwendung der DBA und somit eine direkte Entlastung von einer inländischen Abzugsbesteuerung für Einkünfte von im Ausland ansässigen Personen.