Der Autor vertritt die Ansicht, dass die bestehende Verwaltungspraxis zum Leasing in den EStR, die die Leasingbranche begünstigen, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VwGH nicht mehr haltbar ist.
Der Autor vertritt die Ansicht, dass die bestehende Verwaltungspraxis zum Leasing in den EStR, die die Leasingbranche begünstigen, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VwGH nicht mehr haltbar ist.