Die Auffassung des VwGH in der Entscheidung 2000/14/0114 führe dazu, dass die Nichtanerkennung des Vertrages für den Vermieter steuerlich günstiger ist als seine Anerkennung; eine Auffassung, die sich nach Ansicht Doralts selbst widerlegt.
Die Auffassung des VwGH in der Entscheidung 2000/14/0114 führe dazu, dass die Nichtanerkennung des Vertrages für den Vermieter steuerlich günstiger ist als seine Anerkennung; eine Auffassung, die sich nach Ansicht Doralts selbst widerlegt.