Der vorliegende Beitrag wurde am 3. 10. 2005 als Wolfgang-Gassner-Gedächtnis-Vorlesung an der Wirtschaftsuniversität Wien in Vortragsform referiert.
I. Einleitung und Themenstellung
Durch die Steuerreform 20051) wurde eine umfassende Reform der Konzernbesteuerung in Österreich vorgenommen. Im wohl größten Reformwerk des österreichischen Unternehmenssteuerrechts der jüngeren Vergangenheit ersetzt nunmehr eine moderne Gruppenbesteuerung das alte und vielfach überkommene Recht der Organschaft. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, mit dem Modell der Gruppenbesteuerung ein attraktives Gesamtkonzept zu präsentieren, das einfach zugänglich sein soll, leicht zu handhaben ist, wenig missbrauchsanfällig ist und den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts genügen soll2). Insgesamt soll durch die Gruppenbesteuerung die Attraktivität des Steuerstandortes Österreich erhöht werden. Wie zahlreiche geradezu euphorische Stellungnahmen zum Reformwerk belegen3), scheint dieses Konzept in der Tat aufzugehen.