Der Verfasser beschäftigt sich mit den steuerlichen Konsequenzen einer nicht ordnungsgemäß erfolgten Anmeldung bzw Meldung. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob die fristgerechte Anmeldung bzw Meldung Anwendungsvoraussetzung für Art III UmgrStG ist, wobei sowohl die Rechtslage vor dem BudgetbegleitG 2003 als auch danach analysiert wird.