Der Beitrag untersucht die ökonomischen Wirkungen der Behandlung von Sanierungsgewinnen nach§ 36 öEStG. Sanierungsmaßnahmen heben teilweise Beschränkungen der steuerlichen Verlustverrechnung auf, was steuersystematisch zu begrüßen ist und steuerplanerisch genutzt werden kann. Die Orientierung der Maßnahmen am Unternehmen anstelle des Unternehmers ist wirtschaftspolitisch fragwürdig. Die teilweise Steuerfreistellung verbleibender Sanierungsgewinne nach§ 36 öEStGist systematisch nicht geboten und setzt falsche Anreize. Der Aufsatz ergänzt für die österreichische Rechtslage einen Beitrag der Verfasser über die deutschen Regelungen1)).