Seit 9. Dezember 2004 stehen die Änderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Auslandsfonds fest1). In der Folge sollen die wichtigsten Punkte der Reform zusammengefasst, die konkreten Auswirkungen und vor allem mögliche Problembereiche aus Sicht des Anlegers und dessen steuerlichen Vertreters aufgezeigt und erste Lösungsvorschläge gebracht werden. Abschließend wird die erfolgte Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zur Pauschalbesteuerung „schwarzer“ Fonds einer kritischen Würdigung unterzogen.