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Grunderwerbsteuer, Sacheinlage (Gegenleistung)

JudikaturVwGHÖStZ 2005/944ÖStZ 2005, 430 Heft 19 v. 3.10.2005

§ 4 GrEstG

Wird eine Sacheinlage in Form von Grundstücken in eine Kapitalgesellschaft mit der Einräumung von Gesellschaftsrechten abgegolten, dann liegt darin die Gegenleistung des Erwerbers der Sacheinlage und die Grunderwerbsteuer ist von dieser Gegenleistung zu bemessen.

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