§ 8 Abs 4 EStG-Ist der Abbruch des schonvöllig baufälligen Altgebäudesmit anschließendemNeubauwirtschaftlich günstigerund damit sinnvoller als eine Generalsanierung, ist eine Absetzung füraußergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung zulässig.
VwGH 27.04.2005, 2000/14/0110