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AfA bei Abbruch des Altgebäudes mit anschließendem Neubau

JudikaturVwGHÖStZ 2005/943ÖStZ 2005, 429 Heft 19 v. 3.10.2005

§ 8 Abs 4 EStG-Ist der Abbruch des schonvöllig baufälligen Altgebäudesmit anschließendemNeubauwirtschaftlich günstigerund damit sinnvoller als eine Generalsanierung, ist eine Absetzung füraußergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung zulässig.

VwGH 27.04.2005, 2000/14/0110

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