Der EuGH stellt in seinem Urteil Rs Charles & Charles-Tijmens fest, dass die private Nutzung eines dem Unternehmensbereich des Steuerpflichtigen zugehörigen Gegenstandes zwingend einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichzustellen ist und damit auch insoweit beim Erwerb zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Autoren stellen die möglichen Auswirkungen dieses Urteils auf die österreichische Rechtslage dar.