Das BMF hat am 19. 9. 2005 den Entwurf einer Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO zur Begutachtung versendet. Diese Verordnung soll im Ergebnis eine Art Ersatz für die Aufhebung des § 117 BAO durch den VfGH darstellen. Die ÖStZ wird im nächsten Heft den Text des VO-Entwurfs sowie die Erläuterungen abdrucken.