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Methodenwechsel - Ausnahmeregelungen für das Vorliegen einer Passivgesellschaft (Schrottmeyer, SWI 7/2005, S 309)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2005/886ÖStZ 2005, 409 Heft 18 v. 15.9.2005

Bei kumuliertem Vorliegen beider in § 10 Abs 4 KStG idF BBG 2003 genannten Verdachtsmomente kommt der Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode bei internationalen Schachtelbeteiligungen zum Tragen. Ob der Methodenwechsel eintritt, hängt davon ab, ob die ausländische Gesellschaft als „Passivgesellschaft“ zu qualifizieren ist. Der Autor bespricht die Ausnahmeregelungen der Durchführungsverordnung.

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