Erwirbt eine inländische Werbe-GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern ein zur Vermietung und späteren Weiterveräußerung bestimmtes Bürogebäude in den USA, dann unterliegen die daraus erzielten US-Einkünfte der österr Besteuerung, wenn die US-Liegenschaft nach österr Steuerrecht dem inländischen Betriebsstättenvermögen der KG (als gewillkürtes Betriebsvermögen) zuzurechnen ist. Das DBA-Ö/USA ist allerdings nicht anwendbar, weil die Steuerpflichtigen (die deutschen Personengesellschafter) nicht in Österreich, sondern in Deutschland ansässig sind. Dennoch sind die US-Steuern nach Maßgabe des DBA-USA in Österreich anrechenbar, weil die von deutschen Gesellschaftern betriebene Personengesellschaft ein „deutsches Unternehmen“ mit österr Betriebsstätten darstellt, das nach der Nichtdiskriminierungsklausel des Art 24 Abs 3 DBA-Deutschland nicht gegenüber österr Unternehmen benachteiligt werden darf. (SWI 2005, 212)