Grenzüberschreitende Dienstleistungen sollen nach einem Vorschlag der EU-Kommission künftig in der EU im Wohnsitzstaat des Kunden umsatzsteuerpflichtig sein. Derzeit muss ein Unternehmer bei einer Dienstleistung an Private die Umsatzsteuer mit dem Satz verrechnen, der im Betriebsstättenstaat gilt. Die Kommission befürchtet Wettbewerbsverzerrungen, weil Unternehmen in Mitgliedstaaten mit niedrigen Umsatzsteuersätzen abwandern könnten. Der Vorschlag umfasst elektronische Dienstleistungen, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie Vermietung bzw Leasing von Autos auf längere Frist.