Der RH hat von April bis September 2004 die Außenprüfung bei den Finanzämtern überprüft. Die Finanzämter sind grundsätzlich für die Durchführung von Außenprüfungen bei den Mittel- und Kleinbetrieben innerhalb ihres Amtsbereiches zuständig. Die Überprüfung umfasste schwerpunktmäßig die Finanzämter für den 1. Bezirk, für den 4., 5. und 10. Bezirk sowie für den 23. Bezirk in Wien, weiters die Finanzämter Graz-Stadt und Schärding. In der Kurzfassung seines Berichts zu dieser Prüfung, die im kürzlich veröffentlichten Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes vom Juni 2005 enthalten ist, führt der Rechnungshof Folgendes aus: