Sind österr Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen Schifffahrts-GmbH & Co KG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schiffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gem Art 10 DBA-Deutschland in den Händen der österr Anleger der österr Besteuerung. Eine abweichende Beurteilung wäre nur dann anzustellen, wenn die deutsche Finanzverwaltung auf der Grundlage der „Geprägetheorie“ die Gewinnausschüttungen zwingend als Gewinne der gewerblich geprägten deutschen Besitz-KG anzusehen hätte und auf dieser Grundlage eine Besteuerung vornimmt (Hinweis auf EAS 2185, ÖStZ 2003/7, Art.-Nr. 2003/322, S. 189). (SWI 2005, 155)