Die Erweiterung des Lageberichts gem § 243 HGB Neu ab 2005 erfordert eine umfangreiche, duale Berichterstattung über das Risikomanagement sowie die Beschreibung der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten einer Unternehmung.
Die Erweiterung des Lageberichts gem § 243 HGB Neu ab 2005 erfordert eine umfangreiche, duale Berichterstattung über das Risikomanagement sowie die Beschreibung der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten einer Unternehmung.