Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe der VwGH -Erkenntnisse vom 24.02.2005, 00/15/0057 und 00/15/0216, sowie vom 31.03.2005, 00/15/0002, 0003, dar, zieht Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.
Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe der VwGH -Erkenntnisse vom 24.02.2005, 00/15/0057 und 00/15/0216, sowie vom 31.03.2005, 00/15/0002, 0003, dar, zieht Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.