vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schweizerisches Orchestergastspiel (EAS 2551 v 27. 12. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-SchweizÖStZ 2005/637ÖStZ 2005, 300 Heft 13 v. 1.7.2005

Anlässlich von Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österr-schweizerischen DBA enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Art 17 Abs 2 des OECD-MA entfaltet (EAS 1726, ÖStZ 2001/78; ÖStZ 2001, 27). Daraus folgt, dass dann, wenn seitens eines österr Veranstalters ein schweizerisches Orchester zu einem Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte Bruttoentgelt dem Steuerabzug von 20 % unterliegt. Beruft sich das Orchester darauf, dass die Aktivitäten seiner Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz gefördert werden und dass daher gem § 17 Abs 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in Österreich zu erfolgen habe, dann könnte der Steuerabzug in Österreich risikofrei nur dann unterlassen werden, wenn eine diesbezügliche Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern beigebracht wird. Denn nur, wenn eine von dieser zuständigen Behörde (Art 3 Abs 1 lit d DBA-Schweiz) ausgestellte Bescheinigung vorliegt, ist der zum Steuerabzug verpflichtete österr Veranstalter davon befreit, eigenständig das Vorliegen der Voraussetzung einer Steuerfreistellung prüfen und dokumentieren zu müssen. Eine bloße Verlust-abdeckung durch die öffentliche Hand wäre beispielsweise für sich allein betrachtet kein ausreichendes Indiz dafür, dass die Entgelte der Orchesterkünstler sowie der vom Orchester engagierten Solisten überwiegend aus öffentlichen Mitteln stammen. Das schweizerische Orchester hat aber die Möglichkeit, im Wege einer Antragsveranlagung gem § 102 Abs 1 Z 3 EStG eine Reduktion seiner Besteuerung auf der Grundlage der erzielten Nettoeinkünfte zu erwirken. (SWI 2005, 108)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!