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Ertragsteuerliche Behandlung der Schenkungssteuer bei Preisausschreiben

Aktueller USt-Fall, Aus dem bundesweiten FachbereichMag. Andrea Nitsch, BMFÖStZ 2005/630ÖStZ 2005, 296 Heft 13 v. 1.7.2005

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 wurde in § 15 Abs 1 ErbStG folgende Ziffer 6 eingefügt: „Steuerfrei bleiben außerdem Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (wie Preisausschreiben und andere Gewinnspiele), die an die Öffentlichkeit gerichtet sind." In § 34 Abs 1 leg cit fügte der Gesetzgeber an, dass diese Schenkungssteuerbefreiung auf alle Vorgänge anzuwenden ist, für die die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 2002 entsteht.

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