Der UFS befasste sich in seiner Entscheidung vom 2. 3. 2005, RV/1186-L/04, mit dem Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude zur Rechtslage bis 31. 12. 2003 und verneinte den Vorsteuerabzug. Krumenacker erläuterte diese Entscheidung in SWK 12/2005, S 432. Im Beitrag wird zu den Argumenten des UFS und von Krumenacker Stellung genommen.