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Veranlagungen mit Guthaben dauern doch länger (Kohler, SWK 13/14/2005, T 61)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2005/594ÖStZ 2005, 290 Heft 13 v. 1.7.2005

Bei automatisierter Übermittlung der Steuererklärungen ergebe sich eine Verzögerung, wenn gegenüber der VZ eine geringere Steuervorschreibung entstehen würde oder das Guthaben aus der UVA einen bestimmten Betrag übersteige.

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