Bei automatisierter Übermittlung der Steuererklärungen ergebe sich eine Verzögerung, wenn gegenüber der VZ eine geringere Steuervorschreibung entstehen würde oder das Guthaben aus der UVA einen bestimmten Betrag übersteige.
Bei automatisierter Übermittlung der Steuererklärungen ergebe sich eine Verzögerung, wenn gegenüber der VZ eine geringere Steuervorschreibung entstehen würde oder das Guthaben aus der UVA einen bestimmten Betrag übersteige.