Stockinger erläutert die in § 19 Abs 1 zweiter Satz UStG erfolgte Ausklammerung der entgeltlichen Duldung der Benützung von Bundesstraßen von der Anwendung des Reverse-Charge Verfahrens.
Stockinger erläutert die in § 19 Abs 1 zweiter Satz UStG erfolgte Ausklammerung der entgeltlichen Duldung der Benützung von Bundesstraßen von der Anwendung des Reverse-Charge Verfahrens.