Die Autorin diskutiert, inwiefern die einleitenden Aussagen im Prüfungsbeschluss des VfGH mit den letztlich ins Erkenntnis übernommenen Aussagen zu § 117 BAO so in Einklang zu bringen sein könnten, dass ein Vertrauensschutz bei nicht rechtsförmlichen behördlichen Äußerungen nicht vollkommen ausgeschlossen ist.