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§ 295a BAO - Ereignisse mit Wirkung für die Vergangenheit - Auslegung, Ziel und Anwendungsbeispiele (Beiser, ÖStZ 2005/263, S. 130)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2005/490ÖStZ 2005, 266 Heft 12 v. 15.6.2005

Die Grundlage einer Rechtskraftdurchbrechung nach § 295a BAO sind die Ereignisse mit Wirkung für die Vergangenheit. Der Beitrag umfasst eine systematische Aufbereitung der Reichweite und Grenzen dieser vielseitig anwendbaren Bestimmung und gibt Anwendungsbeispiele wieder.

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