Gewinne, die S-Corporations in den USA erzielen und die nach amerikanischem Steuerrecht in Anwendung des Transparenzprinzips in den Händen der Gesellschafter besteuert werden, lösen in den Händen eines in Österreich ansässig gewordenen Gesellschafters Steuerpflicht erst aus Anlass der Gewinnausschüttung aus (EAS 2472, ÖStZ 2004/24, Art-Nr 2004/1086, 588). Ob ein steuerlicher Kapitalertragzufluss stattgefunden hat sowie wann und in welcher Höhe dies geschehen ist, muss nach österr Recht beurteilt werden.