Zinsen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kapitalanteilen iSd§ 10 KStGsind nach der gesetzlichen Neuregelung nunmehr abzugsfähig. Die Finanzverwaltung legt den Begriff der abzugsfähigen Zinsen eng aus. Nachstehend wird die Auffassung vertreten, dass durch Gruppenbildung ein Abzug von allen Finanzierungskosten erreicht wird.