Im Rahmen des AbgÄG 2004, BGBl I 2004/180, wurde der BMF ermächtigt, mit Verordnung weitere Daten, die in das Lohnkonto einzutragen sind, und Erleichterungen für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen bei der Führung des Lohnkontos festzulegen (vgl § 76 Abs 2 EStG). Die entsprechende Lohnkontenverordnung 2005 wurde nunmehr in BGBl I 2005/116 kundgemacht. (Den Volltext finden Sie in der nächsten ÖStZ.)