Die Änderung der Rz 866 LStR 2002 beinhaltet die vom VfGH judizierte Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen an haushaltszugehörige Kinder im Ausland als außergewöhnliche Belastung, wobei die Anwendbarkeit der Selbstbehaltsregelung des § 34 Abs 4 EStG verneint wird.