Der Ausgang eines behördlichen Verfahrens ist wesentlich davon abhängig, ob und in welchem Maße es gelingt, den für die Entscheidung maßgebenden Sachverhalt nachzuweisen. Mit der Zunahme nicht nur der Anzahl, sondern auch der Komplexität von internationalen Steuerfällen sehen sich sowohl die Finanzverwaltung als auch die beratenden Berufe vor die Aufgabe gestellt, sich mit steuerlichen Sachverhalten mit Auslandsbezug zu befassen. Solche internationalen Steuerfälle sind für die Beteiligten oft unerfreulich: Die Abgabenbehörden vermuten - mitunter zu Recht -, dass die Auslandsbeziehung bewusst herbeigeführt wurde, um den wahren Sachverhalt zu verschleiern. Umgekehrt befürchten Abgabepflichtige, die zum Ausland geschäftliche Beziehungen unterhalten, speziell international verbundene Unternehmen, dass an ihre Mitwirkungspflicht zu hohe Anforderungen gestellt werden. Die folgende Abhandlung beschäftigt sich mit der Behandlung der Fragen im Bezug zur erhöhten Mitwirkungspflicht und geht auch auf die zuletzt erfolgten Änderungen in Deutschland ein.