Voraussetzung für die Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 lit d UStG 1994 idF des BBG 2003 ist die Vorlage einer vom BMaA ausgestellten Bescheinigung. Zur näheren Regelung erging eine VO, die im Beitrag wiedergegeben wird. Weiters wird die Bescheinigung im Falle der Steuerfreiheit der Vermietung von Grundstücken dargestellt.