Nach dem Urteil des EuGH in der Rs C-442/01 , KapHag, stellt die Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen Leistung einer Bareinlage keine unternehmerische Tätigkeit dar. Die Autorin folgert daraus, dass die in Österreich bislang vorgenommene Qualifikation als - steuerfreier - Tausch nicht mehr aufrechtzuerhalten sei.