Nach § 12 KStG sind Aufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungen nicht abzugsfähig. Der Beitrag behandelt die Frage, wie dieses Abzugsverbot bei eigenen Anteilen und bei Organschaftsbeteiligungen zu beurteilen ist.
Nach § 12 KStG sind Aufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungen nicht abzugsfähig. Der Beitrag behandelt die Frage, wie dieses Abzugsverbot bei eigenen Anteilen und bei Organschaftsbeteiligungen zu beurteilen ist.