Ist nach der Prognoserechnung ein Mietobjekt als Einkunftsquelle anzuerkennen, war es bisher grundsätzlich steuerunschädlich, wenn das Mietobjekt nach der Verlustphase verkauft oder unentgeltlich übertragen wurde. Aufgrund des § 295a BAO komme nunmehr in derartigen Fällen eine rückwirkende Neubeurteilung in Betracht.