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§ 295a BAO: Rückwirkende Liebhabereibeurteilung (Doralt, RdW 2004/97, S. 121)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2004/352ÖStZ 2004, 165 Heft 8 v. 15.4.2004

Ist nach der Prognoserechnung ein Mietobjekt als Einkunftsquelle anzuerkennen, war es bisher grundsätzlich steuerunschädlich, wenn das Mietobjekt nach der Verlustphase verkauft oder unentgeltlich übertragen wurde. Aufgrund des § 295a BAO komme nunmehr in derartigen Fällen eine rückwirkende Neubeurteilung in Betracht.

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