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Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich (EAS 2352 v 6. 10. 2003)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland (E, V)ÖStZ 2004/270ÖStZ 2004, 105 Heft 5 v. 1.3.2004

Aus Sicht des BMF bestehen keine Bedenken, wenn ein österr Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hins einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr aufgrund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österr Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im Folgejahr führt diesfalls in Österreich nicht zur einer Verlustdoppelverwertung (SWI 2003, 483)

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