Der VfGH hat am 12.12.2003, B 916/02, erkannt, dass der Buchnachweis keine materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung ist. Nach einer Darlegung des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe geht Kotschnigg auf die Auswirkungen des Erkenntnisses ein.