Seit 1. 1. 2004 gilt das neue Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG), das die Ansprüche des Gesellschafters regelt, der der Gesellschaft in der Krise Kredit gewährt hat. Der Beitrag bietet einen Überblick über dieses neue Gesetz.
Seit 1. 1. 2004 gilt das neue Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG), das die Ansprüche des Gesellschafters regelt, der der Gesellschaft in der Krise Kredit gewährt hat. Der Beitrag bietet einen Überblick über dieses neue Gesetz.