Die Regelung des § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG war wiederholt Gegenstand von Diskussionen. Neben der Abzugsfähigkeit der Zinsen wird vor allem auch die Möglichkeit der Entnahme von Geldmitteln aus dem Unternehmen trotz fehlender Liquidität bemängelt. Die Autorin befasst sich mit diesbezüglichen Reformvorschlägen und erarbeitet ein alternatives Besteuerungskonzept.