Auf ein Resümee nach dem VwGH -Erkenntnis 04.12.2003, 2003/16/0148, nimmt der Verfasser zum “dornenvollen" Bereich der verfahrensrechtlichen Umsetzung Stellung, die seiner Ansicht nach mit größtem Aufwand - auch zu Lasten der Abgabenschuldner - verbunden sein werde.