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AbgÄG 2003: Bescheidänderung wegen rückwirkender Ereignisse (Doralt, RdW 2004/39, S. 57)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2004/211ÖStZ 2004, 94 Heft 5 v. 1.3.2004

Mit dem AbgÄG 2003 wurde durch Einfügung des § 295a BAO ein neuer Verfahrenstitel geschaffen, nämlich die Abänderung von Bescheiden zur Berücksichtigung rückwirkender Ereignisse. Der Beitrag befasst sich mit dieser Bestimmung.

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