Mit dem AbgÄG 2003 wurde durch Einfügung des § 295a BAO ein neuer Verfahrenstitel geschaffen, nämlich die Abänderung von Bescheiden zur Berücksichtigung rückwirkender Ereignisse. Der Beitrag befasst sich mit dieser Bestimmung.
Mit dem AbgÄG 2003 wurde durch Einfügung des § 295a BAO ein neuer Verfahrenstitel geschaffen, nämlich die Abänderung von Bescheiden zur Berücksichtigung rückwirkender Ereignisse. Der Beitrag befasst sich mit dieser Bestimmung.