Die Änderung des Einkommensteuertarifs ist das Kernstück der kürzlich vorgestellten Steuerreform 20051)). Der neue Tarif soll de jure am Durchschnittssteuersatz anknüpfen und nur noch drei Tarifstufen kennen. Im Folgenden werden die Eigenschaften des neuen Einkommensteuertarifs aus finanzwissenschaftlicher Sicht analysiert. Hauptergebnis ist, dass gegenüber dem bestehenden Einkommensteuertarif zwar Steuerentlastungen auszumachen sind, aufgrund eines hohen Grenzsteuersatzes im Eingangsbereich allerdings negative Anreizwirkungen auf Arbeits- und Kapitalmärkten zu erwarten sind.