Das BMF hat am 10. 2. 2004 den Entwurf eines Steuerreformgesetzes 2005 vorgelegt, mit dem die 2. Etappe der großen Steuerreform 2004/05 umgesetzt werden soll. Diese - laut den allgemeinen Erläuterungen zum Gesetzesentwurf - “größte Steuerreform der 2. Republik" wird in zwei Steuerreformetappen umgesetzt. Die erste Etappe 2004 wurde bereits im Budgetbegleitgesetz 2003 beschlossen und mit 1. 1. 2004 in Kraft gesetzt. Sie brachte eine Nettoentlastung von etwa 500 Mio €. Die nunmehr vorliegende zweite Etappe 2005 soll noch wesentlich umfassendere Entlastungen von mehr als 2,5 Mrd € bringen, sodass in Summe eine Nettoentlastung von über 3 Mrd € oder ca 1,3 % des BIP für alle Einkommensbezieher und Unternehmer ermöglicht wird.(KB)