Der Beitrag interpretiert das Zusammenwirken zweier höchstgerichtlicher Entscheidungen. Einerseits geht es um das EuGH-Urteil in der Rs Seeling, wonach die unechte Steuerbefreiung beim Gebäudeeigenverbrauch dem Gemeinschaftsrecht widerspricht, andererseits um die Rechtsprechung des VwGH (Erkenntnis vom 19.12.2002, 2001/15/0093), der zum Ergebnis kommt, dass die nach der derzeitigen Gesetzeslage bestehende Einschränkung des Vorsteuerabzugs beim Arbeitszimmer auf den Stand vor dem EU-Beitritt zurückzuführen ist.