Die Ausweitung des Überganges der Steuerschuld durch das BBG 2003 auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-System) kann lt Dipplinger/Wagner für ausländische Unternehmer zu einem Nebeneinander von Veranlagungs- und Erstattungsverfahren führen.
Die Ausweitung des Überganges der Steuerschuld durch das BBG 2003 auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-System) kann lt Dipplinger/Wagner für ausländische Unternehmer zu einem Nebeneinander von Veranlagungs- und Erstattungsverfahren führen.