Die Opfertheorie/Wertopfertheorie ist ein Kind der deutschen und österreichischen Rechtsprechung: Restbuchwerte abgerissener Gebäude(teile) sind nach Auffassung des VwGH und des BFH in verschiedenen Fallkonstellationen in die Aktivierung als Herstellungskosten neu errichteter Gebäude(teile) einzubeziehen. Dabei setzen BFH und VwGH unterschiedliche Akzente. In einer rechtsvergleichenden Betrachtung wird die deutsche und österreichische Rechtsprechung untersucht und die Berechtigung der Opfertheorie/Wertopfertheorie auf Basis des gesetzlich vorgegebenen Herstellungskostenbegriffes hinterfragt.